THERAPIE- & GESUNDHEITSZENTRUM BAHLINGEN
PRIVATPREISE
Informationen für Privatpatienten / Preise
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben im Bereich der Physiotherapie Ihre Preise im letzten Jahr um 30% erhöht.
Orientiert an der GebüTh passen wir die Privatpreise zum 01.01.2023 nach über 3 Jahren an.
Transparente Preise: Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die jeweils üblichen Preise veröffentlicht. Die Honorarberechnung des Therapiezentrums Bahlingen basiert auf der transparenten und nachvollziehbaren Grundlage der GebüTh. Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Hier liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, der normale bei 1,8 und der Maximale bei 2,3. Wir haben den Multiplikator 1,6 als Grundlage. Die GebüTh simuliert dabei, was Patienten von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen. Wer die neuen GKV-Preise als Grundlage für seine Privatpreise heranzieht, sorgt automatisch für eine Erhöhung.
Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen. Welche Tarife oder welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Etwaige Argumente von privaten KV`s, die Rechnungsstellung sei überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.
Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist so nicht korrekt. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine komplette Kostenerstattung gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können daher keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.
Beihilfeberechtigt? „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun. Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht besser gestellt sein sollen als GKV-Patienten.
Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten möchten und Rechnungen kürzen. In den meisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht seitens der Patienten, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von fairen Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Unsere Preise haben den 1,6-fachen Satz.